Erläuterungen zur Abbuchung:

Wir buchen immer zum 01. und zum 15. eines Monats ab.

Das bedeutet, dass alle Fälligkeiten (Vertragsbeginn bis zum 15. eines Monats) zum 15. des Monats und alle Fälligkeiten (Vertragsbeginn bis zum 31. eines Monats) am 01. Abgebucht werden.

Die monatliche Servicepauschale wird auch zum Vertragsbeginn und dann immer monatlich zum selben Fälligkeitstag fällig und mit der nächsten Abbuchung eingezogen.

Bei Stilllegung eines Vertrages läuft die Servicepauschale weiter. Nur der Grundbeitrag und Zusatzmodule wie bspw. Getränke, Solarium, Shakerabatt oder Sauna werden stillgelegt.

Verzehr wird ebenfalls immer am selben Tag fällig und mit der nächsten Abbuchung entweder zum 01. oder zum 15. eines Monats eingezogen.

Anmeldegebühren oder Transponder Gebühren werden immer mit der nächsten Abbuchung nach der Fälligkeit eingezogen. Die Fälligkeit entsteht bei Vertragsabschluss.

Wir führen zwischen dem 10. und 15. eines Monats, sowie zwischen dem 25. und 31. eines Monats einen Mahnlauf durch und monieren die rückständigen Beiträge. Bei mangelnder Deckung Deines Bankkontos werden die Beiträge beim nachfolgenden Zahllauf erneut abgebucht.

Sollte Deine Abbuchung eine von Deiner Bank zurückgewiesen werden, wird eine Mahngebühr von 10,00 Euro fällig. Gerätst Du weitere 25 Tage in Verzug, wird eine 2. Mahnung erzeugt. Die dann fällige Mahngebühr beträgt 25,00 Euro, da diese von uns manuell zu bearbeiten ist. Sollte bei der nächsten Abbuchung erneut zurückgewiesen werden, wird der Vorgang an die Creditreform übergeben und es wird eine weitere Gebühr i.H.v. 10,00 Euro fällig.

Eine Rücklastschrift erzeugt Bankgebühren und Rücklastschriftgebühren, sowohl bei unserer Bank als auch bei Deiner Bank, welche uns belastet werden. Die Gebühren belasten wir Dir pauschal mit 9,00 Euro weiter. Diese werden in der kommenden Abbuchung belastet.

Sollte Dein Vertrag an Inkasso übergeben werden, stellen wir den Vertrag restfällig. Dies bedeutet, dass alle Vertragsbestandteile bis zum Ende der Vertragslaufzeit per sofort fällig werden und der Vertrag fristlos gekündigt wird.

In Ausnahmefällen gestatten wir eine Ratenzahlungsvereinbarung. Hierzu musst Du Dich an info@supreme-club.de wenden.

Solltest Du eine Änderung Deiner Fälligkeit deines Grundbeitrages wünschen, können wir dies jederzeit für Dich tun. Zur Auswahl steht der 01. und der 15. eines Monats.

Solltest Du einen Aktionstarif abgeschlossen haben, welcher sich nach dem 1. Jahr oder der Grundlaufzeit erhöht, so kann diese „dynamische Beitragsanpassung“ im Folgejahr aktiviert werden. Dies kann ggfs. auch für 1-2 Monate rückwirkend geschehen, da die Verwaltungssoftware die Anpassung zunächst vornehmen muss.

Bitte beachte diese Angaben, um zahlreiche Anfragen zu vermeiden und unsere Hotline etwas zu entlasten.

Vielen Dank und weiterhin viel Erfolg in Deinem Gym!

BE SUPREME!

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