Allgemeine Geschäftsbedingungen der SUPREME Fitnessanlagen GmbH & Co. KG (Stand: 01.10.2024 für Mitglieder der SUPREME FITNESS CLUB Studios
– nachfolgend SUPREME Group genannt –
1. Vertragsschluss
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge der SUPREME Group, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines Mitgliedsvertrags zur Nutzung eines oder mehrerer Fitnessstudios der SUPREME Group berechtigt sind.
1.2. Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift zustande. Für im Studio geschlossene Verträge besteht kein Widerrufsrecht.
1.3. Beim Online-Vertragsschluss gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch eine Bestätigung per E-Mail zustande. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird dem Mitglied gesondert mitgeteilt.
1.4. Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss oder beim ersten Besuch nach einem Online-Vertragsschluss eine MemberCard, die den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Die Ausgabe der Karte begründet keinen Anspruch auf Nutzung der Studios bei Widerruf des Vertrags.
1.5. Minderjährige unter 15 Jahren können keine Mitglieder werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
1.6. Die SUPREME Group bietet eine Member-App an, die auch online genutzt werden kann. Über die App oder Website kann der Vertrag verwaltet werden, z. B. zur Beantragung einer Stilllegung oder Kündigung.
2. Nutzung der Studios
2.1. Mitglieder erhalten nach Maßgabe des Vertrags Zutritt zu einem oder mehreren Studios und dürfen diese während der Öffnungszeiten nutzen. Die SUPREME Group kann Studios bis zu 8 Stunden im Monat für Veranstaltungen oder Wartungsarbeiten schließen und wird dies mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen.
2.2. Das gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
2.3. Der Zutritt zu den Studios ist nur mit der MemberCard möglich.
2.4. Die SUPREME Group kann eine verbindliche Hausordnung aufstellen, die die Nutzung der Geräte und Studios regelt.
2.5. Das anwesende Personal ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, die zur Aufrechterhaltung des Studiobetriebs erforderlich sind. Diese Weisungen sind zu befolgen.
2.6. Zusatzleistungen sind nur dann im Mitgliedsbeitrag enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1. Das Mitglied muss die MemberCard sicher verwahren und einen Verlust unverzüglich melden. Nach der Meldung wird die Karte gesperrt.
3.2. Bei Verlust oder Beschädigung der Karte ist eine Aktivierungsgebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte zu zahlen.
3.3. Sofern vereinbart, ist eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale zu zahlen.
3.4. Änderungen von Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung sind der SUPREME Group unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Die MemberCard darf nur vom Mitglied selbst genutzt werden. Ein Foto des Mitglieds kann gespeichert werden, um die Identität zu prüfen.
3.6. In den Studios ist das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Suchtmitteln verboten. Das Mitbringen oder Weitergeben solcher Mittel ist ebenfalls untersagt.
4. Beiträge
4.1. Einmalige Beiträge sind bei Vertragsabschluss sofort fällig. Monatliche Beiträge werden im Voraus am Monatsersten fällig.
4.2. Die SUPREME Group kann die monatlichen Beiträge jährlich um bis zu 5 Euro erhöhen. Preisanpassungen werden mindestens 6 Wochen im Voraus angekündigt.
4.3. Bei Änderungen des Umsatzsteuersatzes kann die SUPREME Group den Beitrag entsprechend anpassen.
4.4. Das Mitglied nimmt am SEPA-Lastschriftverfahren teil und sorgt für ausreichende Deckung des Kontos.
4.5. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren berechnet werden. Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann die SUPREME Group den Vertrag außerordentlich kündigen.
5. Vertragslaufzeit / Kündigung / Stilllegung
5.1. Verträge mit einer Mindestlaufzeit verlängern sich auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.2. Eine Stilllegung des Vertrags ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die Stilllegung muss mindestens fünf Werktage vor Monatsbeginn beantragt werden.
5.3. Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
5.4. Kündigungen und Stilllegungsanträge müssen schriftlich erfolgen und können auch über die App oder Website eingereicht werden.
6. Haftung der SUPREME Group
6.1 Die SUPREME Group haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglichen. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Die SUPREME Group nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
7.2. Änderungen dieser AGB, die keine Hauptleistungspflichten betreffen, können durch die SUPREME Group vorgenommen werden. Das Mitglied wird darüber informiert und kann innerhalb einer Frist widersprechen.
7.3. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die SUPREME Group aufrechnen.
7.4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7.5. Vertragssprache ist Deutsch.